Ihre Kanzlei für Erbrecht in Passau
Das Rechtsgebiet Erbrecht umfasst nicht nur die namensgebende Erbschaft, sondern auch Testamente, Pflichtteilsrecht sowie die Vertragsgestaltung bei Erbverträgen, Vorsorgeverträgen sowie bei Patientenverfügungen.
Neben der allgemeinen Regelung einer Vermögensnachfolge im privaten Bereich sind frühzeitige erbrechtliche Regelungen im Kontext einer Unternehmensnachfolge unverzichtbar, vor allem dann, wenn einzelne Erben keine Verantwortung im Unternehmen übernehmen sollen, aber gleichwohl nicht enterbt werden sollen.
Unsere Beratung behält auch alle Aspekte außerhalb des eigentlichen Rechtsgebiets im Blick.